Niederschwellige Abschiedsinterventionen und Trauerrituale für Inhaftierte: Ein Pilotprojekt in Kooperation mit der Justizanstalt B.

Projektbeschreibung

In dieser Arbeit steht der Umgang mit Trauer bei Strafgefangenen im Fokus. Da sich die Art, wie Strafgefangene ihre Trauer zeigen, aufgrund gesetzlicher und/oder persönlicher Gründe, deutlich von der gesellschaftlichen Norm unterscheidet, wurde im Zuge dieser Arbeit ein Projekt entwickelt. Dieses zielt darauf ab, trauernden Inhaftierten in dieser schweren Phase unterstützende Maßnahmen zu bieten und ihnen dadurch ein offenes Trauern zu ermöglichen. Einige vorab überlegte mögliche Angebote konnten durch vier Interviews mit je einer Sozialarbeiterin, einer Psychologin, einer Justizwachebeamtin und der Vollzugsleitung evaluiert und ausgebaut werden.

 

Schlussendlich konnten sechs Angebote fixiert werden:

1. Der Inhaftierte darf ein Bild der verstorbenen Person in seinem Haftraum aufstellen. Es kann auf Wunsch auch eine LED-Kerze bereitgestellt werden.

2. Der Inhaftierte darf einen Blumenkranz zum Beerdigungsort bestellen lassen.

3. Der Inhaftierte darf Briefe schreiben, die vertretend bei der Beerdigung vorgelesen werden können.

4. Jeder Inhaftierte hat das Recht auf ein Gespräch mit dem Seelsorger seiner gewünschten Religion.

5. Es kann auf Anfrage einen ruhigen Rückzugsort für den trauernden Inhaftierten bereitgestellt werden.

6. Angelehnt an die islamische Trauerpraxis Sadaqah Jariyah, dürfen Inhaftierte eine Geldspende im Namen der verstorbenen Person tätigen.

 

Diese Angebote wurden mit Abschluss der Bachelorarbeit in der kooperierenden Justizanstalt umgesetzt und stehen nun den Strafgefangenen zur Verfügung.